Länderbericht zu Terrorismus 2016 – Deutschland

Abteilung für Terrorismus- und Extremismusbekämpfung im US-Außenministerium

Das US-Außenministerium erarbeitet jedes Jahr einen umfassenden Terrorismus-Bericht über Länder und Gruppen, die bestimmte, gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen. Den Deutschland-Teil dieses Berichts für das Jahr 2016, der am 19. Juli 2017 von der Abteilung für Terrorismus- und Extremismusbekämpfung im US-Außenministerium herausgegeben wurde, veröffentlichen wir hier in deutscher Übersetzung.

EUROPA

Zusammenfassung: Europa sah sich 2016 mit unterschiedlichen Bedrohungen durch Terroristen konfrontiert, darunter auch ausländische Terrororganisationen, die aus dem Irak und aus Syrien heraus operieren, zu denen die IS-Terrormiliz und Al Nusra, der syrische Arm von Al Kaida, gehören, sowie durch ausländische Kämpfer, die nach Europa zurückkehren, um dort Anschläge zu verüben. Angesichts des wachsenden militärischen Drucks im Jahr 2016 verübte die IS-Terrormiliz Terroranschläge gegen symbolträchtige Ziele und öffentliche Plätze in Europa, bei denen viele Opfer zu beklagen waren. Verschiedene EU-Mitgliedsstaaten berichteten über einen signifikanten Anstieg der Zahl der ausländischen Kämpfer, die aus Syrien und dem Irak zurückkehren. Es wird angenommen, dass rund 30 Prozent der ausländischen Kämpfer aus EU-Mitgliedstaaten inzwischen zurückgekehrt sind, obwohl die Zahl der ausländischen Kämpfer, die ursprünglich aus Westeuropa und den Balkanländern stammen, 2016 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich gesunken ist. Dementsprechend waren gewaltbereite Extremistengruppen als Verfechter linker und nationalistischer Ideologien, wie die in der Türkei ansässige Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP/C und die Kurdische Arbeiterpartei PKK, weiterhin in Europa aktiv.

Aufgrund ihrer geographischen Lage, der internationalen Transportdrehkreuze auf ihrem Gebiet und der langen Grenzen zu Syrien und dem Irak blieb die Türkei weiterhin ein wichtiges Transitland für ausländische Kämpfer auf dem Weg in die bzw. aus den Konfliktgebieten. Im Kampf gegen die Bedrohung hat die Türkei ihre Kooperation mit den Herkunftsländern ausländischer Kämpfer weiter intensiviert und ihre Liste mit Personen, über die ein Einreiseverbot verhängt wurde, erweitert, um die Einreise von Kriminellen in die Türkei zu verhindern. Es waren weiterhin Risikoanalyseeinheiten an wichtigen Einreisehäfen und inländischen Transitstellen im Einsatz, um die Einreise möglicher ausländischer Kämpfer zu verhindern. Um eine engmaschigere physische Kontrolle ihrer Grenze zu Syrien zu gewährleisten, hat die Türkei eine 270 Kilometer lange Betonmauer entlang der 911 Kilometer langen türkisch-syrischen Grenze errichtet.

Die europäischen Länder haben sich im Jahr 2016 intensiv an den weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus beteiligt. 39 europäische Länder, die EU und die in Lyon ansässige Interpol haben im Rahmen der Weltweiten Allianz zur Bekämpfung der IS-Terrormiliz (Global Coalition to Defeat ISIS) ihre Kräfte gebündelt. Dank dieser Bemühungen hat das Bündnis, das bereits Falludscha, Ramadi und Tikrit befreit hatte, die militärische Operation zur Befreiung von Mosul und Rakka auf den Weg gebracht. Demgemäß haben europäische Beamte zusammen mit Vertretern der Zivilgesellschaft im Rahmen multilateraler und regionaler Foren wie den Vereinten Nationen, dem Global Counterterrorism Forum, der OSZE und dem Europarat, an Maßnahmen und Programmen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewaltsamem Extremismus teilgenommen.

Aufgrund der Anschläge in Paris und andernorts im Jahr 2015 wurden in der EU verstärkt Informationen über Reisende ausgetauscht und ein EU-weites System zur Erfassung von Fluggastdatensätzen eingeführt. Die Präsidenten des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben am 27. April 2016 die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität unterzeichnet. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Mai 2018 Zeit, die Richtlinie vollständig umzusetzen. Ebenfalls im April hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ herausgegeben, und der Rat „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union hat im Juni einen „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements einschließlich von Interoperabilitätslösungen im Bereich Justiz und Inneres“ veröffentlicht. Die Mitteilung der Kommission enthält eine gründliche Überprüfung der existierenden europäischen Informationssysteme und Empfehlungen für Verbesserungen, während der Fahrplan eine umfassende Übersicht über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs enthält, die Mitgliedsstaaten erfüllen müssen. Im Juli stellte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket an Gesetzesänderungen vor, das als Vierte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche bekannt ist, um Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen, und bis Mitte 2017 ratifiziert werden soll.

DEUTSCHLAND

Zusammenfassung: 2016 haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen routinemäßiger Überprüfungen zahlreiche Terrorverdächtige ermittelt, verhaftet und strafrechtlich verfolgt. Der Trend, dass in Deutschland lebende Personen ins Ausland gingen, um sich dort zu Kämpfern ausbilden zu lassen, setzte sich weiterhin eindeutig fort; offiziellen Schätzungen zufolge sind seit 2012 mindestens 880 in Deutschland lebende Personen nach Syrien und in den Irak gereist, um sich an diesen Konflikten zu beteiligen. Ein Großteil von ihnen hat sich vermutlich gewaltbereiten islamistischen Gruppen angeschlossen. Offiziellen Schätzungen zufolge sind 140 von ihnen in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, während ein gutes Drittel nach Deutschland zurückgekehrt ist. Die deutschen Behörden haben die Rückkehrer aktiv auf jegliche sich aus ihrer Auslandserfahrung ergebende terroristische Bedrohung und das potenzielle Risiko überprüft, weiterhin gewalttätige extremistische Aktivitäten zu unterstützen. Die bilaterale Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zur Bekämpfung des Terrorismus blieb weiterhin ausgezeichnet.

Deutschland ist Mitglied der Weltweiten Allianz zur Bekämpfung der IS-Terrormiliz. Obwohl Deutschland keine Luftschläge verübt, werden Waffen und Material zur Verfügung gestellt, irakisch-kurdische Sicherheitskräfte ausgebildet, AWACS-Besatzungen, Aufklärungsflugzeuge und Betankungsflugzeuge zur Unterstützung der Luftschläge der Allianz über Syrien und dem Irak sowie eine Fregatte zur Verteidigung eines französischen Flugzeugträgers gestellt, von dem aus Lufteinsätze der Allianz gestartet werden. Deutschland hat die Resolutionen 2178 und 2199 des UN-Sicherheitsrates umgesetzt und die Verpflichtungen im Rahmen der Sanktionsregelung des UN-Sicherheitsrates hinsichtlich der IS-Terrormiliz und Al Kaida eingehalten. Durch Gesetze, die die Finanzierung von Terrorismus und Reisen von ausländischen Kämpfern unter Strafe stellen, hat Deutschland seine bestehenden Antiterrorgesetze verschärft. Deutschland ist Gründungsmitglied des Global Counterterrorism Forum (GCTF) und hat sich für die bewährten Verfahrensweisen des GCTF im Hinblick auf ausländische Kämpfer eingesetzt. Im Inland hat der deutsche Staat seine behördlichen Anstrengungen verstärkt, um die Einreise von ausländischen Kämpfern zu verhindern, zu verbieten und ihr entgegenzutreten und hat außerdem seine Unterstützung für die Stärkung von Maßnahmen der EU und des Schengenraums zum Ausdruck gebracht. Im Mai haben Deutschland und die Vereinigten Staaten ein Abkommen zum Informationsaustausch über bekannte oder mutmaßliche Terroristen unterzeichnet. Im November hat der Bundestag den Haushalt für 2016 mit höheren Ausgaben für die Strafverfolgung und innerdeutsche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und zur nachrichtendienstlichen Aufklärung verabschiedet.

Terroristische Vorfälle im Jahr 2016:

Am 26. Februar stach eine Jugendliche marokkanisch-deutscher Abstammung einem Polizisten mit einem Messer in den Hals und verletzte ihn schwer. Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde sie von der IS-Terrormiliz dazu angeregt und beauftragt. Sie wurde zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.
Am 16. April verübten drei männliche Jugendliche einen Sprengstoffanschlag auf den Sikh-Tempel im nordrhein-westfälischen Essen, bei dem drei Gäste einer Hochzeitsfeier verletzt wurden. Die Anklage warf dem Haupttäter und seinen beiden Komplizen versuchten Mord und schwere Körperverletzung sowie das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor. Die Essener Polizei informierte später die Medien darüber, dass die Attentäter Verbindungen zu islamistischen Extremisten im Nordwesten Deutschlands hätten.
Am 18. Juli griff ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan nahe dem bayerischen Ochsenfurt Passagiere in einem Pendlerzug mit einem Messer und einer Axt an und rief Zeugenaussagen zufolge dabei „Allahu Akbar“. Er verletzte fünf Menschen, bevor er von der Polizei erschossen wurde. Der bayerische Innenminister Herrmann bestätigte, dass der Angreifer unbegleitet nach Deutschland gekommen war, Asyl beantragt hatte und seit zwei Jahren bei einer Pflegefamilie in Ochsenfurt lebte. Im Zimmer des Angreifers wurde eine selbstgemalte IS-Flagge gefunden und in den sozialen Medien bekannte sich die IS-Terrormiliz zu dem Angriff.
Bei einem Selbstmordanschlag im bayerischen Ansbach am 24. Juli verletzte ein 27-jähriger syrischer Asylbewerber zwölf Menschen, drei von ihnen schwer, als er einen Sprengsatz in seinem Rucksack zündete. Der Täter hatte unmittelbar davor versucht, sich Zutritt zu einem Open-Air-Festival zu verschaffen, wurde aber abgewiesen. Bayerns Innenminister Herrmann sagte, der Tatverdächtige, der bereits zwei Selbstmordversuche hinter sich hatte, sei 2014 nach Deutschland gekommen und habe nach einem abgelehnten Asylantrag 2016 die Erlaubnis erhalten, sich in Deutschland in einer psychiatrischen Klinik behandeln zu lassen. Die IS-Terrormiliz bekannte sich zu dem Anschlag.
Am 19. Dezember tötete ein Terrorist einen Lkw-Fahrer und lenkte anschließend dessen Lastwagen auf einem zentral gelegenen Berliner Weihnachtsmarkt in die Menschenmenge. Dabei starben 12 Menschen, mindestens 50 wurden verletzt. Am 20. Dezember verbreitete die IS-Terrormiliz über ihr Propagandasprachrohr Amaq die Meldung, der Angriff sei von einem „Soldaten des Islamischen Staates“ verübt worden. Obwohl der Haupttäter Anis Amri auf der Flucht in Italien erschossen wurde, ermitteln die deutschen Behörden weiter in dem Fall und haben einige weitere Personen in Zusammenhang mit dem Attentat festgenommen.

Rechtslage, Strafverfolgung und Grenzsicherheit:

Die deutschen Behörden wendeten weiterhin die geltenden, umfassenden Antiterrorgesetze an, die die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von Terrorgruppen im In- und Ausland unter Strafe stellen. Das Strafgesetzbuch verbietet eine Reihe von Maßnahmen, die der Vorbereitung terroristischer Handlungen dienen, darunter auch die tatsächliche oder versuchte Ausreise aus Deutschland mit dem Ziel, sich als Kämpfer ausbilden zu lassen, den Erwerb von Waffen oder Sprengstoff mit dem Ziel, Anschläge zu verüben, und die Finanzierung von Terrorismus.

Am 29. Juli verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dieses neue Gesetz erlaubt es der Bundespolizei, für Strafverfolgungszwecke und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit verdeckte Ermittler einzusetzen, erweitert den Datenaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten, erlaubt es dem Bundesamt für Verfassungsschutz, gemeinsam mit ausländischen Partnern Datenbanken einzurichten und zu unterhalten, erweitert die Kontrolle und Überwachung der Kommunikation über Prepaid-Handys und senkt das Alter von Verdächtigen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz überwachen und deren Daten erheben darf, von 16 auf 14 Jahre.

Deutschland registriert nicht alle Ein- und Ausreisen, überprüft aber systematisch alle Nicht-EU-Bürger, die an Flughäfen einreisen, und arbeitet an der Einrichtung systematischer Kontrollen für EU-Bürger an den Außengrenzen des Schengenraums. Bei der Einreise werden biometrische Daten nicht überprüft, obwohl Deutschland am EU-Pilotprojekt Smart Border teilnimmt. Deutschland nimmt nur von Inhabern eines Schengenvisums Fingerabdrücke, die anhand des EU-Visa-Informationssystems überprüft werden. Alle Pässe von ein- und ausreisenden Passagiere werden manuell mit der Interpol-Datenbank für gestohlene oder verloren gemeldete Dokumente (Stolen and Lost Travel Documents – SLTD-Datenbank) verglichen.

Informationen zu Terrorverdächtigen werden zwischen den Strafverfolgungsorganen auf Bundes- und Länderebene ausgetauscht. Deutsche Reisepässe und andere Ausweisdokumente enthalten essentielle Sicherheitsmerkmale, aber Datenschutzbedenken tragen dazu bei, dass Deutschland einer Erweiterung der Analysesysteme zur Auswertung des Reiseverhaltens nicht aufgeschlossen gegenübersteht. Die Erfassung und Speicherung von Fluggastdaten (Advance Passenger Information – APIS) beschränkt sich auf Strecken mit erhöhtem Risiko. Deutschland verwendet derzeit kein System zur Auswertung von Fluggastdatensätzen (PNR), arbeitet aber aktuell an neuen rechtlichen Vorschriften für ein PNR-System, seit eine neue EU-Richtlinie zu Fluggastdatensätzen verabschiedet wurde.

Zahlreiche Festnahmen, Anklagen und Strafverfahren im Jahr 2016 standen im Zusammenhang mit Terrorismus. Das Bundesjustizministerium schätzt, dass Ende September 2016 etwa 500 Fälle mit terroristischem Hintergrund beim Generalbundesanwalt anhängig waren. Es gab einige prominente und juristisch bedeutsame Fälle (die, soweit nicht anders angegeben, Ende 2016 anhängig waren):
Am 5. Juli erließ der Generalbundesanwalt (GBA) Haftbefehl gegen einen 20-jährigen algerischen Staatsangehörigen und mutmaßlichen IS-Anhänger, der unter dem Verdacht stand, Informationen an Abdelhamid Abaaoud weitergegeben zu haben, der im November 2015 den Terroranschlag in Paris geplant hatte. Ende 2014 wurde er mutmaßlich von der IS-Terrormiliz ausgebildet und im Juni 2015 von Abaaoud beauftragt, während der Flüchtlingskrise Informationen zu Grenzkontrollen, Wartezeiten sowie Ein- und Ausreisestellen entlang der Balkanroute weiterzugeben. Er soll zwischen Juni und August 2015 über Österreich, Griechenland, Ungarn, Serbien und die Türkei nach Syrien gereist sein, wo er Abaaoud vor dessen Einreise nach Deutschland über diese Grenzen informierte. Er steht außerdem im Verdacht, mit Ayoub el Khazzani in Kontakt gestanden zu haben, der im August 2015 in einem Zug von Amsterdam nach Paris auf Reisende geschossen hatte.
Am 13. September durchsuchten mehr als 200 Beamte der Bundes- und Landespolizeien im Auftrag des Generalbundesanwalts die Wohnungen von drei syrischen Staatsangehörigen und nahmen sie fest. Sie waren mutmaßlich im November 2015 über Griechenland und die Türkei nach Deutschland eingereist, um dort einen Auftrag der IS-Terrormiliz auszuführen. Einer von ihnen wurde vermutlich von der IS-Terrormiliz in Rakka (Syrien) ausgebildet. Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hat die IS-Terrormiliz Pässe, Bargeld in US-Dollar „im hohen vierstelligen Bereich“ und Mobiltelefone mit einem vorab installierten Kommunikationsprogramm bereitgestellt.
Am 10. Oktober nahm die Bundespolizei in Leipzig einen Syrer fest, dem Asyl gewährt worden war. Er war im Besitz einer erheblichen Menge Sprengkörper, ähnlich denen, die 2015 bei den Anschlägen in Brüssel und Paris zum Einsatz kamen. Laut Polizei stand er im Verdacht, einen Anschlag auf einen der Berliner Flughäfen geplant zu haben. Die Polizei nahm außerdem einen weiteren Syrer fest, der im Internet Materialien für die Herstellung von Bomben bestellt hatte.
Im November verbot das Bundesministerium des Innern die Organisation „Die wahre Religion“ und deren Koranverteilungsaktionen mit der Begründung, dass sie extremistisch und verfassungsfeindlich sei und zu Gewalt aufrufe. Im März führten Polizei und Sicherheitsdienste in mehreren Bundesländern Razzien und Ermittlungen durch und stellten mindestens 140 Aktivisten unter Anklage, die sich im Ausland terroristischen Gruppierungen anschließen wollten.
Im nordrhein-westfälischen Essen begann am 7. Dezember das Verfahren gegen drei Männer, die verdächtigt werden, im April einen Bombenanschlag auf den Essener Sikh-Tempel verübt zu haben. Dem Haupttäter und seinen Komplizen – alle noch minderjährig – wurden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Zündung eines Sprengsatzes vorgeworfen.

Maßnahmen gegen die Finanzierung von Terrorismus:

Deutschland ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche“ (Financial Action Task Force – FATF) sowie Beobachter zahlreicher regionaler Gremien ähnlich der FATF. Deutschlands zentrale Meldestelle, die Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen, ist Mitglied der Egmont Group, dem internationalen Verband gegen Geldwäsche. Im Jahr 2015 meldeten deutsche Institutionen laut den aktuellsten Zahlen 29.108 verdächtige Finanztransaktionen (gegenüber 25.054 im Jahr 2014). In 615 Fällen handelt es sich dabei um mutmaßliche Finanzierung von Terrorismus – ein drastischer Anstieg gegenüber 2014 (323 Fälle). Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Verantwortung für die Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen von der Bundespolizei an das Finanzministerium übertragen und ihr Mandat erweitern würde, um die Kommunikation mit der Privatwirtschaft zu verbessern und umfassende Analysen zu den Risiken durch die Finanzierung von Terrorismus zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu Geldwäsche und Finanzkriminalität finden Sie im 2017 International Narcotics Control Strategy Report (INCSR), Volume II, Money Laundering and Financial Crimes: http://www.state.gov/j/inl/rls/nrcrpt/index.htm

Maßnahmen gegen Extremismus:

Auf Landes- und Bundesebene verfügt Deutschland über zahlreiche Programme zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Am 13. Juli präsentierten Innenminister de Maizière und Familienministerin Schwesig die erste umfassende Strategie der Bundesregierung gegen gewalttätigen Extremismus, die auf die bessere Abstimmung und Evaluierung der schätzungsweise 700 bestehenden Partnerprogramme und Organisationen abzielt, die Bundesmittel erhalten. Der Haushalt des Bundesministeriums des Innern für Projekte zur Extremismusprävention wurde 2016 von sechs auf 12 Millionen Euro jährlich verdoppelt. Das Budget des Familienministeriums für das Programm „Demokratie leben“ wird von 50 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2015 und 2016 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2017 steigen. Diese beiden Bundesministerien und ihre jeweiligen Pendants auf Länderebene bildeten eine Arbeitsgruppe, um die Abstimmung und effizientere Unterstützung in der Extremismusprävention zu gewährleisten. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig zum Erfassen und Austauschen von Informationen und besten Verfahrensweisen.

Das Innenministerium führte die „Beratungsstelle Radikalisierung“ für besorgte Freunde und Angehörige sich radikalisierender Personen fort, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betrieben wird. Die Beratungsstelle wurde im Januar 2012 eingerichtet und inzwischen um eine bundesweite Telefonhotline erweitert. Ratsuchende werden zu regionalen Fallberatern weitergeleitet.

Die Bundesländer Bayern, Berlin und Hessen betreiben auf Länderebene Beratungsstellen und Deradikalisierungsprogramme, die von der Nichtregierungsorganisation „Violence Prevention Network, e. V.“ durchgeführt werden, das sich auf die Beratung von Familien sich radikalisierender oder radikalisierter Personen oder direkt Betroffener spezialisiert hat. Das Netzwerk Gewaltprävention führt in diesen Bundesländern auch Programme zur Extremismusprävention in Gefängnissen durch.

Augsburg (Bayern) und Dresden (Sachsen) sind Mitglieder des „Strong Cities Network“ (SCN).

Internationale und regionale Zusammenarbeit:

Als Gründungsmitglied des GCTF unterstützte Deutschland Projekte zum Aufbau von Kapazitäten und nahm weiterhin an unterschiedlichen multilateralen Initiativen zur Bekämpfung von Terrorismus teil. Deutschland arbeitet auf dem Gebiet der Terrorismusabwehr mit regionalen und internationalen Organisationen zusammen, darunter auch mit den Vereinten Nationen, der EU, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der NATO, dem Europarat, der G7, der Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism und Interpol. Deutschland ist Gründungsmitglied des an das Global Counterterrorism Forum (GCTF) angelehnte International Institute for Justice and the Rule of Law. Deutschland ist ein vehementer Befürworter einer verbesserten Terrorabwehr und verstärkter Bemühungen zur Grenzsicherung innerhalb der EU.

Amerika-DienstOriginaltext:
Chapter 2. Country Reports: Europe – Germany

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